Das Rezept

§1  Der Spieleinsatz beträgt pro Woche max. 21,00 Euro; pro Person. 

§2  Tippt ein Spieler falsch, so trägt er die Kosten (u. U. auch anteilig) für den Spielschein. Gespielt wird in zwei Gruppen, welche über die Höhe der Durchschnittsquoten ermittelt werden. Die 4 besten Teilnehmer spielen zusammen. Die Spielkonstellation der ersten drei Wochen wird gelost.

§3 Gewinne werden immer auf alle Teilnehmer umgelegt. Die Spieler aus der anderen Gruppe, die falsch lagen, teilen sich die Kosten für den Siegerschein. Gewinnen beide Gruppen, wird das Geld aus der Gewinnkasse entnommen.

§4  Sobald Oddset 7 Spiele, die am jeweiligen Abgabetermin wettfähig sind, muss getippt werden. 

§5  Gewettet wird  immer mittwochs. Die Tippabgabe muss am Spieltag bis 14:00 Uhr erfolgen  Abgabe ist  um ca. 17.00 Uhr. 

 

§6  Meldet sich ein Spieler nicht, tippt er automatisch das erste freie Spiel mit einer Quote von 1,50. Sollte dies nicht möglich sein, wird die nächst höhere Wertigkeit genommen. Angerechnet wird die halbierte Quote, das Spiel wird als falsch gewertet. Eine Zahlung erfolgt bei einem richtigen Tipp nicht. Bei Krankheit, Urlaub, oder bei einem von allen Teilnehmern akzeptierter Grund, wird die volle Quote angerechnet. Mit einem Spiel, das nicht selbst ausgesucht wurde, kann nicht der beste Tipp geholt werden. Der schlechteste Tipp allerdings schon.

§7  Sollten zwei oder mehrere Spieler sich das gleiche Spiel aussuchen, entscheidet die höhere Wertigkeit der Quote des letzten Spieltages. Sollte eine erneute Gleichheit bestehen, entscheidet der höhere Durchschnittswert der gesamten Quoten. Ein getroffenes Spiel bekommt immer das Primärrecht vor einem Falschtipp.

§8  Bei einem erfolgreichen Tipp bekommt der Mitspieler die volle Quote angerechnet. Sollte das Spiel anders als getippt enden, wird die Quote mit dem Faktor 2,0 dividiert. Für einen Falschtipp wird maximal die Quote 1,00 notiert.

§9  Die letzte Tippabgabe in der Saison 2/2010 ist am 15.12.10. Das ergibt 19 Spieltage.

§10  Am 10. und am 11. Spieltag werden getroffene Quoten mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Am 7. Spieltag werden nicht getroffene Wetten auf 0,00 gesetzt.

§11  An den letzten beiden Spieltagen, werden nur getroffene Quoten angerechnet. Liegt ein Spieler falsch, bekommt er die Quote 0,00.

§12  Hat ein Spieler dreimal in Folge richtig getippt, wird die 3. Quote verdoppelt und er muss in der folgenden Woche ein Spiel mit einer Mindestquote von 2,00 wählen.

§13  Liegt ein Teilnehmer dreimal hintereinander falsch, wird seine 3. Quote auf 0,00 gesetzt.

§14  Der Spieler mit dem höchsten Fehltipp, das bedeutet, seine Mannschaft verliert ggf. 0:5, zieht am Ende der Spielzeit ein Los, welches die Quotenlöschung des gelosten Spieltages zur Folge hat. Nur die Tordifferenz ist ausschlaggebend. (z.B. 0:4 = 1:5; 1:6 = 0:5). 

§15  Die Verdoppelung einer Quote, ist für diejenigen möglich, die den sichersten Tipp gemacht haben und für den, der die höchste Quote getroffen hat.

§16  Die Punkte 14 und 15 betreffen nur Fußballwetten. Bei Gleichheit entscheidet das Los.

§17  Der Quotengewinner erhält in der nächsten Spielzeit, die ersten beiden Tipps kostenfrei. Hierbei darf er keine Quote über 3,00 nehmen. Bei einer Quotengleichheit am Ende der Runde, gewinnt derjenige Spieler, welcher die meisten Treffer hatte. Bei einer weiteren Gleichheit, entscheiden die geringeren Spielkosten in der Saison. 

§18  Der Zweitbeste erhält nach dem gleichen Verfahren ein Freispiel am dritten Spieltag.

§19  Der Quotenverlierer lädt seine Mitstreiter bei sich zu Hause zu einer Suppe als Vorspeise ein, als Hauptspeise mind. Spaghetti Bolognese und als Dessert zu einem Joghurt nach Wahl der Teilnehmer ein (10km Umkreis). Außerdem sorgt er für frisch gezapftes Bier, zum Gemeinwohl seiner sieben Gäste. Die Besucher dürfen sich die Zubereitung anschauen. Die Bewirtung ist ebenfalls für 4 Stunden inbegriffen.

Anschließend wird er von der gesamten Gruppe zusammengetreten. 

§20  Die Statistiken werden geführt, wobei ein regelmäßiger Einblick gewährleistet ist. Der Medianwert wird dauerhaft ermittelt.

§21  Fällt ein gewähltes Spiel aus, oder wird es abgebrochen, wird dieses als falsch gewertet. Die halbierte Quote wird jedoch mit 1,5 multipliziert um den entstandenen Nachteil beim Medianwert auszugleichen, jedoch bis maximal 1,45.

§22  Ein vorzeitiger Austritt aus der Spielrunde wird mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 150,00 Euro belegt. Zusätzlich greift §19.

§23 Entscheidungen die gegen eine der vorstehenden Bedingungen sprechen, müssen von allen Teilnehmern befürwortet werden.

§24 Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt